Honorar

Private Krankenversicherer erstatten, je nachdem, welches Leistungspaket Sie dort vereinbart haben, in der Regel Heilpraktikergebühren nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls je nach vereinbartem Leistungsumfang zumindest teilweise die Kosten für Heilpraktiker nach der GebüH.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Leistungen der Heilpraktiker. Es lohnt sich aber im Einzelfall immer eine persönliche Nachfrage, da hier ggf. auch Zuschüsse als Kulanzleistung möglich sind.

Bitte beachten Sie, dass Heilpraktikerleistungen der freien Honorarvereinbarung unterliegen und verbindlich sind, unabhängig von der Erstattung durch Privatkassen, Beihilfestellen oder Versicherungen. Die Rechnung erstelle ich analog der GebüH.

Sollte Ihnen die Einhaltung eines gebuchten Termins nicht möglich sein, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vorher. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden.

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Aktuelles

In 2026 startet mein Online-Programm für Frauen 45+:

Frauen-Herz-Kompass – denn Frauen-Herzen ticken anders

Für Frauen 45+, die ihre (Herz)Gesundheit selbst in die Hand nehmen. Neugierig? Dann schnuppere gerne hier rein….

Hier helfe ich Frauen, selbstbestimmter mit ihrer Gesundheit umzugehen. Ihren Körper zu verstehen, Zusammenhänge zu sehen, Orientierung zu finden und Gesundheit zu einem großen Teil selbst zu steuern. Sowohl präventiv als auch bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen.

Alles Liebe und bleib gesund!

Ich freue mich riesig auf Dich,

Deine Anke Neumann-Roß